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   VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567   

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VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567 (https://dejure.org/2011,67771)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567 (https://dejure.org/2011,67771)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - AN 15 K 10.00567 (https://dejure.org/2011,67771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Materielle Präklusion von Einwendungen gegen wasserrechtliche Planfeststellung und Erlaubnis; Zur Frage der Ortsansässigkeit nach Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG; Zur Frage einer Wiedereinsetzung in eine versäumte Einwendungsfrist Zur Anwendung von § 14 WHG im Fall von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
    Ob dies zutrifft oder ob er mit diesen Einwendungen ausgeschlossen ist, ist eine Frage der Rechtsverletzung nach § 113 Abs. 1 VwGO und damit der Begründetheit (vgl. BVerwG Urteil vom 23.4.1997 NVwZ 1998, 847).

    Es kommt nämlich nicht darauf an, ob die im Bekanntmachungsort Gemeldeten das Mitteilungsblatt als amtliches Veröffentlichungsorgan halten oder lesen (vgl. BVerwG Urteil vom 23.4.1997 NVwZ 1998, 848).

    Dabei handelt es sich um eine materielle Präklusion, durch die die im Verwaltungsverfahren verspätet vorgebrachten Einwendungen auch im gerichtlichen Verfahren ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG Urteil vom 23.4.1997 a.a.O.; Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6.3.1996 BT-Drs 13/3995 10 zur Einführung des gleichlautenden § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

    Eine Ausschlussfrist mit materiellrechtlicher Wirkung verstößt auch nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 61, 82, 114 zur materiellen Präklusion von Einwendungen bei Nichteinhaltung einer Monatsfrist; ferner BVerwG, Urteil vom 23.4.1997 NVwZ 1998, 847, 849 zur materiellen Präklusion im Planfeststellungsverfahren auch in Bezug auf grundrechtsrelevante Einwendungen nach Fristablauf gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG).

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger

    Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
    Mit dem Merkmal "ortsansässig" wird nämlich auf den Wohnsitz oder Sitz abgestellt (BVerwG Urteil vom 16.8.1995 NVwZ 1996, 267).

    Der Kläger war daher am Tag der Bekanntmachung der Auslegung im Mitteilungsblatt vom 29. August 2008 aus dem Kreis der "nicht ortsansässigen Betroffenen" ausgeschieden, weil sich sein Wohnsitz bereits in der bekanntmachungspflichtigen Gemeinde ... befand (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 16.8.1995 a.a.O.) und er somit von der Anstoßwirkung der Bekanntmachung über die ausgelegten Planunterlagen erfasst wurde.

    Denn ihnen ist es zumutbar, sich um die amtlichen Bekanntmachungen an ihrem Wohnsitz zu kümmern (BVerwG Urteil vom 16.8.1995 NVwZ 1996, 267, 268).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
    Weil Verfahrensvorschriften keine selbständig durchsetzbaren Rechtspositionen gewähren (Art. 72 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 BayVwVfG), bleibt bei einer solcherart fehlenden Kausalität ein Verstoß folgenlos (BVerwG Beschluss vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207, 209; BayVGH Urteil vom 3.4.2007 8 B 05.304 ; ebenso zur entsprechenden Frist nach § 73 Abs. 2 VwVfG Stelkens-Bonk-Sachs, Kommentar zum VwVfG 7. Aufl. § 73 RdNr. 31).

    Dies gilt auch, wenn das Verfahrensrecht, wie die UVP-Prüfung, auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben beruht (BVerwG Beschluss vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207, 209).

  • VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618

    Anträge auf Zulassung der Berufung, wasserrechtliche Planfeststellung,

    Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
    Weiter war die Frist des § 31 b Abs. 2 Satz 4 WHG (10.5.2010) zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets zum Zeitpunkt des Erlasses des angegriffenen Bescheids nicht abgelaufen und wurde für Risikogebiete mit Wirkung ab 1. März 2010 durch § 76 Abs. 2 WHG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585) bis 22. Dezember 2013 verlängert (vgl. zur Absicht der Verlängerung der nach altem Recht geltenden Fristen den Gesetzentwurf zum Wasserrechtsneuregelungsgesetz vom 17.3.2009, BT-Drs. 16/12275 S.75 sowie zu einer möglichen Planfeststellung wegen eines Hochwasserschutzdeichs ohne förmliche Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets und vor Ablauf der gesetzlichen Fristen: BayVGH Beschluss vom 31.8.2009 8 ZB 09.1618 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
    Eine Ausschlussfrist mit materiellrechtlicher Wirkung verstößt auch nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 61, 82, 114 zur materiellen Präklusion von Einwendungen bei Nichteinhaltung einer Monatsfrist; ferner BVerwG, Urteil vom 23.4.1997 NVwZ 1998, 847, 849 zur materiellen Präklusion im Planfeststellungsverfahren auch in Bezug auf grundrechtsrelevante Einwendungen nach Fristablauf gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
    Dem liegt die Unterscheidung zugrunde, dass der Ausbau und die hierfür erforderliche Planfeststellung die Gestaltung eines neuen Dauerzustandes im Gewässersystem zum Gegenstand hat (BVerwGE 55, 220, 223) und sich als Maßnahme einer raumbedeutsamen Zustandsveränderung in deren Herbeiführung erschöpft, während die Benutzung und die hierfür in § 2 Abs. 1 WHG genannten Gestattungen eine gewässerbezogene Tätigkeit in Bezug auf ein in seinem Bestand vorausgesetztes Gewässer regeln und ein prinzipiell auf Wiederholung angelegtes Handeln zum Gegenstand haben.
  • BVerwG, 03.07.1996 - 11 A 64.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Auslegung von Plänen im Planfeststellungsverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
    Genau dies ist jedoch wegen der Präklusionswirkung des Art. 73 Abs. 4 BayVwVfG ausgeschlossen (vgl. BVerwG Gerichtsbescheid vom 3.7.1996 NVwZ 1997, 391, 393).
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 22 ZB 06.2199

    Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis für eine Grundwasserentnahme; Anfechtung

    Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
    Im Hinblick auf die im Bescheid unter Nr. 11 erteilte jederzeit widerrufliche beschränkte Erlaubnis nach § 7 WHG zum Aufstauen und Absenken der ... (Benutzungstatbestände nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 WHG) für den Betrieb des planfestgestellten Hochwasserrückhaltebeckens kann sich der Kläger wegen der vorgesehenen Stauhöhen aus rechtlichen Gründen zwar nicht auf die drittschützenden Regelungen nach §§ 8 Abs. 3 und 10 WHG sowie Art. 18 BayWG berufen (Art. 17 Abs. 1 Satz 2 BayWG) jedoch nach Art. 17 Abs. 3 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 16 Abs. 2 Nr. 1 BayWG und § 4 WHG auf das aus § 4 Abs. 1 Satz 2 WHG und § 1 a Abs. 1 WHG abgeleitete Rücksichtnahmegebot, das auch bei der beschränkten Erlaubnis gilt (BayVGH Urteile vom 22.5.1990 NVwZ-RR 1991, 22 und vom 14.9.2006 BayVBl 2007, 119).
  • VGH Bayern, 22.05.1990 - 22 B 89.1111
    Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
    Im Hinblick auf die im Bescheid unter Nr. 11 erteilte jederzeit widerrufliche beschränkte Erlaubnis nach § 7 WHG zum Aufstauen und Absenken der ... (Benutzungstatbestände nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 WHG) für den Betrieb des planfestgestellten Hochwasserrückhaltebeckens kann sich der Kläger wegen der vorgesehenen Stauhöhen aus rechtlichen Gründen zwar nicht auf die drittschützenden Regelungen nach §§ 8 Abs. 3 und 10 WHG sowie Art. 18 BayWG berufen (Art. 17 Abs. 1 Satz 2 BayWG) jedoch nach Art. 17 Abs. 3 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 16 Abs. 2 Nr. 1 BayWG und § 4 WHG auf das aus § 4 Abs. 1 Satz 2 WHG und § 1 a Abs. 1 WHG abgeleitete Rücksichtnahmegebot, das auch bei der beschränkten Erlaubnis gilt (BayVGH Urteile vom 22.5.1990 NVwZ-RR 1991, 22 und vom 14.9.2006 BayVBl 2007, 119).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
    Der Kläger kann nach § 42 Abs. 2 VwGO geltend machen, durch den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss als Eigentümer von Grundstücken im Bereich des festgestellten Plans, der hier keine Vorwirkung für ein Enteignungsverfahren zur Inanspruchnahme des Grundeigentums hat, in seinem Recht auf gerechte Abwägung seiner eigenen Belange verletzt zu sein (BVerwGE 48, 56, 66; 67, 74, 76).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis einer Gemeinde nach Versäumnis der

  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 8 B 05.304
  • BVerwG, 29.09.1972 - I B 76.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    Stellungnahmen, die vor Beginn der Einwendungsfrist abgegeben wurden, sind nicht als den Anforderungen des § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG M-V entsprechende, die Präklusionswirkung ausschließende Einwendungen anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.04.2005 - 9 VR 6.05 -, juris; Beschl. v. 29.09.1972 - 1 B 76.72 -, DVBl. 1973, 645 f.; VGH B-Stadt, Urt. v. 09.04.1979 - 167 VI 77 -, DVBl. 1979, 673, 684; VG Ansbach, Urt. v. 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567 -, juris; VG Bayreuth, Urt. v. 09.12.2002 - B 3 K 01.592 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.04.1997 - 11 A 7.97 -, BVerwGE 104, 337 - zitiert nach juris).
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